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Verfassungstreue im Öffentlichen Dienst

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Für Innenminister Joachim Herrmann und Finanzminister Dr. Markus Söder steht fest: "Verfassungstreue ist eine unbedingte Voraussetzung im öffentlichen Dienst. Unsere Beamten und Angestellten müssen sich im Dienste und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Das versteht jeder, der auf dem Fundament unseres Grundgesetzes steht. Das ständige Wehklagen der Linkspartei über unsere Einstellungsvoraussetzungen im öffentlichen Dienst beweist: Große Teile der Partei sehen sich selbst als verfassungsfeindlich."Bewerber werden bei Neueinstellungen über ihre Pflicht zur Verfassungstreue belehrt. Ihnen wird ein Verzeichnis der wichtigsten extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen übergeben. Dieses Verzeichnis wird vom Innenministerium veröffentlicht und fortgeschrieben. Auf der Grundlage dieser Informationen hat der Bewerber in einem Fragebogen Stellung zu nehmen, ob er Mitglied einer extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisation war oder ist oder eine solche Organisation unterstützt hat oder noch unterstützt. Werden die Fragen bejaht, so ist die Organisation, der Zeitraum und die Funktion bzw. Art und Weise der Unterstützung näher zu erläutern. Die Mitgliedschaft in einer Partei mit Zielen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus. Sie kann aber bei der gebotenen Berücksichtigung der Umstände des jeweils zu entscheidenden Einzelfalls gleichwohl Schlüsse auf eine fehlende Verfassungstreue rechtfertigen. Herrmann: "Wie die Rechtsprechung bestätigt, begründet die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer extremistischen Organisation regelmäßig Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers. Das gibt uns den Anlass, die Geeignetheit des Bewerbers näher zu prüfen." Ob der Bewerber nach seiner Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, kommt dann auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an. Für Herrmann ist klar: "Können bestehende Zweifel nicht ausgeräumt werden, kommt eine Einstellung nicht in Betracht."

Das Beamtenstatusgesetz besagt, dass in das Beamtenverhältnis nur berufen werden kann, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts um eine von der Verfassung geforderte, durch den zuständigen Gesetzgeber im Beamtenrecht konkretisierte Eignungsvoraussetzung, die für jedes Beamtenverhältnis gilt. Dieser Grundsatz ist auch ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz). Das Verfahren in Bayern ist durch eine Bekanntmachung der Staatsregierung geregelt. In dieser Bekanntmachung steht auch deutlich, dass dieselben Grundsätze entsprechend den jeweiligen tariflichen Bestimmungen auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten.

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