Anlässlich der aktuellen Diskussion um das Ermittlungsverfahren gegen den Erfurter Sportarzt Andreas Franke erinnert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk an ihre Forderung, die Anwendung von Doping-Methoden und damit beispielsweise auch das Eigenblutdoping eindeutig unter Strafe zu stellen und auch den dopenden Sportler selbst ins Visier zu nehmen.
"Wir sehen hier leider wieder, dass im Spitzensport in großem Stil gedopt wird", so Merk. "Davor dürfen wir im Interesse der ehrlichen und fairen Spitzensportler nicht die Augen verschließen. Wir müssen stattdessen ganz klar den Besitz verbotener Dopingmittel vom ersten Milligramm an unter Strafe stellen. Nur so haben unsere Staatsanwaltschaften ausreichende Ermittlungsansätze, um auch gegen den dopenden Sportler selbst vorgehen zu können." Bisher steht nur der Besitz größerer Mengen von Dopingmitteln unter Strafe, der aber beim Sportler nur selten nachgewiesen werden kann.
Außerdem muss das Gesetz nach Merk in der Lage sein, der immer perfektionierteren Dopingmethoden Herr zu werden. "Die jetzt zur Diskussion stehenden Fälle von Eigenblutdoping zeigen, dass der Gesetzgeber hier ein klares Signal setzen und die Anwendung unerlaubter Dopingmethoden ohne wenn und aber unter Strafe stellen muss. Das derzeitige Arzneimittelgesetz, das nach wie vor versucht, einzelne Methoden in Verbindung mit Stoffen unter Strafe zu stellen, wird mit jeder neuen Methode an seine Grenzen stoßen. Stattdessen brauchen wir eine klare Regelung: Die Anwendung verbotener Methoden muss unabhängig von der Art der verwendeten Stoffe unter Strafe stehen, wie das in meinem Gesetzentwurf vorgesehen ist - nur so schließen wir Schlupflöcher und sorgen für einen ehrlichen und fairen Sport!"