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Staatsminister Dr. Spaenle: Ich bin für Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung

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MÜNCHEN. Die strittige Frage um die Einordnung der beruflichen Erstausbildungen und der Hochschulreifen im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) kann aus Sicht von Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle – Kultusminister im Freistaat Bayern - nicht zu Lasten der einen oder anderen Seite entschieden werden. Eine Zuordnung dieser Bildungsabschlüsse muss unter Maßgabe der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung erfolgen.

Die bisherigen umfangreichen Bemühungen aller Beteiligten machen für Minister Spaenle deutlich, dass eine gleichwertige Zuordnung der beruflichen Erstausbildungen und der allgemeinbildenden Schulabschlüsse, insbesondere der Allgemeinen Hochschulreife, aufgrund der unterschiedlichen Strukturen der beruflichen und allgemeinen Bildung innerhalb Deutschlands zurzeit nicht abschließend gelöst werden kann. Besonders schwierig sei die Frage, welche beruflichen Erstausbildungen gegebenenfalls auf Stufe 5 eingeordnet werden sollten. Daher erscheint es aus seiner Sicht sinnvoll, in einer ersten Zuordnung die beruflichen Erstausbildungen unter Vorbehalt auf den Stufen 3 und 4 zuzuordnen und zunächst auf die Zuordnung der allgemeinbildenden Schulabschlüsse zu verzichten. Die endgültige Zuordnung soll dann nach fünf Jahren erfolgen. In der Zwischenzeit haben Bund und Länder die Möglichkeit, die beruflichen Bildungsgänge kompetenzorientiert zu überarbeiten.

Anschließend könne die Zuordnung der beruflichen Erstausbildungen und der allgemeinbildenden Abschlüsse basierend auf den darin vermittelten Kompetenzen und unter Wahrung der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung vorgenommen werden.

Dr. Ludwig Unger, Tel. 089-21862105


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