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Bayern startet Initiative für blühende Maisfelder

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24. März 2011, München — Mit einer Änderung der Fördervorschriften will Landwirtschaftsminister Helmut Brunner die Ansaat ökologisch wertvoller Blühpflanzen in Maisfeldern voranbringen: Ab sofort können die Landwirte im Freistaat Blühstreifen in ihren Maisfeldern anlegen, ohne dafür finanzielle Einbußen durch wegfallende EU-Zahlungen hinnehmen zu müssen. Das hat der Minister nach einem Treffen mit dem Umweltpräsidenten des Bayerischen Bauernverbands, Walter Heidl, in München mitgeteilt. Bayern dehnt damit eine kürzlich für Jagdschneisen erlassene bundeseinheitliche Ausnahmeregelung auf Blühstreifen aus. „Der Freistaat übernimmt bundesweit eine Vorreiterrolle und leistet einen wichtigen Beitrag für den Natur- und Artenschutz“, waren sich Brunner und Heidl einig. Beide hatten vereinbart, die Neuregelung mit möglichst geringem bürokratischen Aufwand für die Bauern noch im bereits laufenden Förderjahr umzusetzen. Sie appellierten an die Landwirte, das neue Angebot besonders in Gebieten mit bedeutendem Maisanbau zu nutzen und ihre Felder mit artenreichen Blühmischungen ökologisch aufzuwerten. Die entsprechenden Aktivitäten will der Minister auswerten und in Berlin und Brüssel für die Weiterentwicklung der Regelung nutzen. Das war auch ein Anliegen der Präsidentenkonferenz des Bauernverbands, die diese Initiative mit angestoßen hat.

Zur förderrechtlichen Erfassung der Flächen stehen ab sofort die zwei neuen Nutzungscodes zur Verfügung, die auch bei den Jagdschneisen verwendet werden. So bleibt den Landwirten ein aufwändiges Vermessen und Herausrechnen von Teilflächen erspart. Sie müssen nur mitteilen, ob der Streifen mit anderen Kulturarten bebaut oder ganz aus der Nutzung genommen und mit einer artenreichen Blühmischung angesät wird. Über die bisherigen Vorgaben hinaus kann auch ein Großteil der Betriebe, die sich am Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) beteiligen, die Codes nutzen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die jeweilige Kultur auf den Streifen nicht für die KULAP-Prämie relevant ist. Detailinformationen gibt es an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

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