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Übergabe erste "große Feuerwehrführerscheine"

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Innenminister Joachim Herrmann hat heute im Innenministerium die ersten sogenannten ''großen Feuerwehrführerscheine'' an Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren, des BRK und der DLRG übergeben. "Mit dieser Fahrberechtigung können nunmehr Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes bis zu 7,5 Tonnen von Inhabern der Fahrerlaubnisklasse B geführt werden", so Herrmann. "Damit haben wir die Einsatzfähigkeit dieser wichtigen Organisationen gesichert."Auf maßgebliche Initiative Herrmanns wurde bereits im Jahr 2009 der sogenannte ''kleine Feuerwehrführerschein'' für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen eingeführt. Im Sommer letzten Jahres gelang es auf massives bayerisches Drängen hin, die bundesgesetzliche Ermächtigung im Straßenverkehrsgesetz auf 7,5 Tonnen auszuweiten. Herrmann: "Das vorbildliche ehrenamtliche Engagement verdient nicht nur unser aller Dank, sondern auch jede denkbare Unterstützung. Es war zwar kein leichtes Unterfangen, für unsere Freiwilligen Feuerwehren, die nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes diese Verbesserungen zu erreichen. Doch die Mühe hat sich in jeder Hinsicht gelohnt." So können in Bayern seit 1. September 2011 die betroffenen Organisationen selbst die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge und Gespanne bis 7,5 Tonnen durchführen.

Für Alfons Weinzierl, den Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes, bedeutet "die Einführung des Feuerwehrführerscheins bis 7,5 Tonnen und die Möglichkeit der organisationsinternen Ausbildung und Prüfung weniger Kosten für die Kommunen sowie weniger Bürokratie für die Feuerwehren und damit eine Stärkung des Ehrenamts". Bernd Peterke, stellvertretender Landesbereitschaftsleiter des BRK, sowie Ulrike Scharf, Vorsitzende der Wasserwacht Bayern, heben hervor, dass "hier alle betroffenen Organisationen an einem Strang gezogen haben und die Unterstützung durch den Innenminister den entscheidenden Beitrag geleistet hat". Zugleich übergaben beide Vertreter des BRK ihr Ausbildungskonzept zur neuen Fahrberechtigung dem Innenminister.

Seit Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften in deutsches Recht dürfen mit der Pkw-Führerscheinklasse B nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen geführt werden. Viele Einsatzfahrzeuge der genannten Organisationen wiegen jedoch mehr als 3,5 Tonnen. "Leider hatte das zur Folge, dass gerade unsere jungen Helferinnen und Helfer diese Fahrzeuge mangels Fahrerlaubnis nicht mehr führen durften", erinnert Herrmann. "Da auf Dauer gesehen die Einsatzfähigkeit gefährdet war, bestand dringender Handlungsbedarf."

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