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Familienministerin Haderthauer:"Mit 'Frühen Hilfen' Eltern von Beginn an in ihrer Erziehungskompetenz stärken!" - Bundeskinderschutzgesetz

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"Das neue Bundeskinderschutzgesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt für den aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Es freut mich, dass Bund und Länder noch rechtzeitig eine Einigung erzielen konnten und das Gesetz nun zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann", so Bayerns Familienministerin Haderthauer heute und ergänzte: "Das Gesetz verfolgt mit der Unterstützung von Netzwerken 'Früher Hilfen' und Familienhebammen genau den richtigen Ansatz. Denn dadurch stärken wir frühzeitig die Erziehungskompetenz junger Eltern und tragen dazu bei, dass unsere Kinder sicher und gesund aufwachsen. In Bayern gehen wir diesen Weg schon seit Langem und setzen mit unseren Koordinierenden Kinderschutzstellen erfolgreich auf die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen. Mit dem Programm 'MAJA' bilden wir zudem seit 2007 Hebammen dazu aus, junge Familien - wo nötig - in der ersten Phase nach der Geburt kompetent zu begleiten. Bis jetzt haben bereits rund 600 Hebammen die Weiterbildung abgeschlossen. Es freut mich sehr, dass der Bund für sein Bundeskinderschutzgesetz unser bayerisches Konzept zum Vorbild genommen hat!"

Der Freistaat unterstützt die für den Kinderschutz zuständigen Kommunen seit 2009 beim Aufbau und der Pflege regionaler Netzwerke zum Kinderschutz, wie sie jetzt auch der Bund in ganz Deutschland fördern will! Auch im Jahr 2012 stehen hierfür wieder rund 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Dank dieser Förderung sind in Bayern Koordinierende Kinderschutzstellen ("KoKi") bereits flächendeckend in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt etabliert. Das Programm 'MAJA' wurde vom Bayerischen Familienministerium zusammen mit dem Bayerischen Hebammen Landesverband e.V. und dem Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg 2007 ins Leben gerufen. Seitdem hat das Familienministerium die Weiterbildungskurse mit insgesamt rund 296.000 Euro unterstützt. 2012 sind weitere Kurse geplant.

Mit Blick auf das Bundeskinderschutzgesetz mahnte Haderthauer, beim Kinderschutz in Zukunft nicht nur bei der Prävention anzusetzen: "Kinder brauchen den Schutz der staatlichen Gemeinschaft. Ich halte deshalb eine Mitteilungspflicht an das Jugendamt für erforderlich, wenn Ärztinnen und Ärzte wahrnehmen, dass ein Kind akut gefährdet ist und diese Gefahr nur durch das Jugendamt abgewendet werden kann. Es ist mir unverständlich, warum das Bundeskinderschutzgesetz in einer solchen Situation lediglich eine Erlaubnis vorsieht, das Jugendamt zu informieren. Wenn es um Kinderschutz geht, darf für ein bloßes 'melden können' kein Platz sein. Nur eine klare Verpflichtung schafft Sicherheit für Kinder und Ärzte gleichermaßen! In Bayern gibt es deshalb in solchen Fällen schon seit 2008 eine Mitteilungspflicht."

Weitergehende Informationen zum Kinderschutz in Bayern sowie zum Weiterbildungsprogramm MAJA.


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