MÜNCHEN. Das Bayerische Kultusministerium nimmt zu den Forderungen, die heute die Landtagsfraktion der Grünen zu Fragen der Inklusion erhoben hat, wie folgt Stellung:
1. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und ein gemeinsames Anliegen von Freistaat und Kommunen. Es geht dabei um die Menschen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention muss in großem Einvernehmen erfolgen. Anstehende Probleme müssen offensiv angegangen werden.
2. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention, die die Bundesrepublik Deutschland übernommen hat, haben alle fünf Fraktionen eine Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erarbeitet und diese verabschiedet. Die Änderungen sind nicht konnexitätsrelevant.
3. Das Kultusministerium hat auf der Basis der Gesetzesänderung zum laufenden Schuljahr 41 Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ eingerichtet. Darüber hinaus gibt es an Schulen aller Schularten vielfältige Formen gemeinsamen Unterrichts von jungen Menschen mit und ohne besonderen Förderbedarf.
3. Das Kultusministerium hat im laufenden Schuljahr 100 zusätzliche Stellen für inklusive Bildung bereit gestellt und stellt im kommenden Schuljahr weitere zusätzliche 100 Stellen zu Verfügung.
4. Barrierefreiheit ist in der Bauordnung bereits seit 1962 verankert. Baumaßnahmen werden entsprechend über das FAG gefördert.
Dr. Ludwig Unger, Tel. 089-21862105