22. März 2011, München — Die Bezeichnung „Bayerisches Rindfleisch“ ist ab sofort als geographische Angabe europaweit geschützt. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, hat die EU-Kommission nach langjährigem Prüfverfahren „Bayerisches Rindfleisch“ in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen. Damit darf künftig nur Rindfleisch so bezeichnet werden, das genau festgelegte Herkunfts- und Qualitätsanforderungen erfüllt. Der Landwirtschaftlichen Qualitätssicherung Bayern (LQB), die den Antrag bei der EU-Kommission gestellt hatte, gratulierte der Minister zu dem Erfolg. Der europaweiten Schutz ermögliche ein noch gezielteres Marketing und damit eine Aufwertung bayerischer Produkte. Insgesamt 19 bayerische Spezialitäten sind europaweit als „Geschützte geographische Angabe“ oder „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ eingetragen. Dazu zählen unter anderem der „Allgäuer Emmentaler“, der „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“ oder auch „Nürnberger Bratwürste“. Sie sind laut Brunner ein wichtiger Teil der regionalen Esskultur und damit des kulinarischen Erbe Bayerns.
Weitere Informationen zum EU-Herkunftsschutz und zu über 230 regionaltypischen Spezialitäten aus Bayern sind auch im Internet unter der Adresse www.spezialitaetenland-bayern.de zu finden.
Weitere Informationen zum EU-Herkunftsschutz und zu über 230 regionaltypischen Spezialitäten aus Bayern sind auch im Internet unter der Adresse www.spezialitaetenland-bayern.de zu finden.