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Bewertungsverfahren Ausbauplan Staatsstraßen

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Innenminister Joachim Herrmann: "Das Bewertungsverfahren für den Ausbauplan für die Staatsstraßen berücksichtigt sehr wohl die Belange des ländlichen Raumes. Die Aussage der SPD hierzu ist völlig falsch. Offensichtlich besteht Informationsbedarf."Herrmann: Das Bewertungsverfahren stellt überhaupt keine Benachteiligung des ländlichen Raumes dar. Ganz im Gegenteil. Je höher die Verbindungsfunktion einer Straße und je strukturschwächer ein Raum ist, desto höher ist die raumordnerische Relevanz des Projektes". Das Staatsministerium des Innern wird noch im Februar den Landtag über den derzeitigen Stand zum Ausbauplan ausführlich informieren.

Das Bewertungsverfahren setzt sich aus den drei Komponenten Nutzen-Kosten-Analyse (NKA), Umweltrisikoeinschätzung (URE) und Raumwirksamkeitsanalyse (RWA) zusammen.

Die Kernkomponente des Bewertungsverfahrens ist die NKA. Hier werden die Wirkungen eines Projektes dem Investitionsbedarf in Geldbeträgen gegenübergestellt. Bereits bei der Aufstellung des 6. Ausbauplans wurde in der NKA ein nicht unwesentliches Augenmerk auf den Ausgleich strukturpolitischer Vor- und Nachteile gelegt und der Nutzen von Projekten in ländlichen und strukturell benachteiligten Gebieten explizit berücksichtigt. Diese Vorgehensweise findet auch bei der Aufstellung des 7. Ausbauplans Anwendung.

Da sich nicht alle Projektwirkungen in monetären Größen darstellen lassen, umfasst das Bewertungsverfahren mit der URE und der RWA zwei weitere, nicht-montäre Komponenten. Die URE dient der Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange. Die RWA berücksichtigt raumordnerisch Wirkungen. Ziel ist die Verbesserung der Erreichbarkeit und damit der Standortbedingungen, insbesondere der strukturschwachen Räume. Die raumordnerische Relevanz ist dabei abhängig von der Verbindungsfunktion der Straße und der Strukturschwäche des Raums. Je höher die Verbindungsfunktion einer Straße und je strukturschwächer ein Raum ist, desto höher ist die raumordnerische Relevanz des Projektes.

In der RWA werden die Verknüpfungen der Zentralen Orte untereinander betrachtet. Zentrale Orte gibt es nicht nur in den Ballungsräumen, sondern insbesondere auch im ländlichen Raum. Unter Zentrale Orte sind zudem nicht nur Oberzentren (zum Beispiel Amberg, Hof, Passau), sondern auch Mittelzentren (zum Beispiel Zwiesel, Parsberg, Bad Brückenau) und Unterzentren (zum Beispiel Konzell, Scheinfeld, Ostheim/Rhön) zu verstehen. Ziel ist es, die Verknüpfungen dieser Orte zu stärken.

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