Insgesamt erhalten die Kommunen 2012 mit dem Kommunalen Finanzausgleich rund 7,26 Milliarden Euro. Dr. Markus Söder, Finanzminister: „Dieser höchste Finanzausgleich aller Zeiten bedeutet eine faire Beteiligung der Kommunen an der Prosperität des Landes und ist ein wuchtiges Signal.“ Ziel der Verhandlungen sei gewesen, die Kommunen fair zu behandeln und starke Akzente in den Bereichen Bildung und ländlicher Raum zu setzen. So steigen die reinen Landesleistungen des kommunalen Finanzausgleichs 2012 sogar um 6,5 Prozent oder 412,9 Millionen Euro auf rund 6,79 Milliarden Euro.
Der kommunale Finanzausgleich stärkt die Verwaltungshaushalte der Kommunen und unterstützt bei Investitionen. Die Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden berücksichtige die Vielfältigkeit der bayerischen Kommunen, so Söder.
Der kommunale Finanzausgleich stärkt die Verwaltungshaushalte der Kommunen und unterstützt bei Investitionen. Die Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden berücksichtige die Vielfältigkeit der bayerischen Kommunen, so Söder.
- Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund wird von 12,2 Prozent auf 12,5 Prozent angehoben. Durch das Plus an Flexibilität ergebe sich eine dauerhafte strukturelle Verbesserung für die Kommunen, betonte Söder. „Dieser atmende Finanzausgleich gibt den Kommunen mehr Freiheit, auf die strukturellen und demographischen Herausforderungen zu reagieren.“
- Die Schlüsselzuweisungen, die die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich darstellen, steigen um 100,2 Millionen Euro (3,9 Prozent) auf 2,68 Milliarden Euro. Dies kommt insbesondere den finanzschwachen Kommunen zu Gute und stärkt deren Verwaltungshaushalte.
- Bildungsinfrastruktur hat hohe Priorität. Die Investitionen in Schulhausbau, Kindertageseinrichtungen steigen um insgesamt 80 Millionen Euro auf über 345 Millionen Euro.
- Um 12 Millionen Euro werden die pauschalen Zuweisungen zu den Kosten der Schülerbeförderung auf 301 Millionen Euro erhöht. Damit wird auch bei wachsender Belastung der Kommunen für die Schülerbeförderung eine durchschnittliche Ausgleichsquote von 60 Prozent gehalten.
- Die Investitionspauschalen zur Unterstützung der Kommunen bei kleineren Investitionen werden um 81,7 Millionen Euro auf 255 Millionen Euro erhöht. Die Erhöhung kommt vollständig einer deutlichen Anhebung der nach der Finanzstärke gestaffelten Mindestinvestitionspauschalen zu Gute. Das stärkt insbesondere die Investitionskraft der kleineren Gemeinden und unter diesen ganz besonders der strukturschwachen, da die Mindestinvestitionspauschale nach der Umlagekraft gestaffelt ist.
- Die Zuweisungen an die Bezirke steigen um 40 Millionen Euro auf 623,6 Millionen Euro an. Dies trägt den gestiegenen Sozialkosten der Bezirke Rechnung.