Tag des Vergiftungsschutzes für Kinder im Haushalt
Familienstaatssekretär Sackmann: "Haushaltsgifte gehören hinter Gitter!"
"Wenn unsere Kleinen mobil werden, gehen sie auf Entdeckungsreise und erkunden neugierig, was ihnen zwischen die Finger gerät. Riechen, fühlen, schmecken, alles wird ausprobiert. Doch diese Entdeckungsreise wird für Kinder immer wieder zur tödlichen Gefahr. Mehr als 50 Kinder täglich erleiden in Deutschland Vergiftungsunfälle - rund 90 Prozent betreffen Kinder unter 6 Jahren, Kleinkinder im Alter von ein bis drei Jahren sind dabei besonders gefährdet. Diese Zahlen machen deutlich: Haushaltschemikalien gehören nicht in Kinderhände", so Bayerns Familienstaatssekretär Markus Sackmann heute in München mit Blick auf den Tag des Vergiftungsschutzes für Kinder im Haushalt am 20. März 2011.
Sackmann weiter: "Wir gehen täglich mit Spülmitteln, Waschmitteln, Entkalkern, Rohrreinigern und Allzweckreinigern sorglos um. Die häufigsten Vergiftungen von Kindern im Haushalt werden aber genau durch diese Alltagsreiniger verursacht! Hier sind vor allem die Eltern gefragt, ihre Kinder vor Haushaltschemikalien zu schützen: Achten Sie auf die Gefahrensymbole auf den Produkten! Die bekannten orangefarbenen Symbole werden derzeit durch weltweit einheitliche Zeichen ersetzt. Als Übersetzungshilfe bietet Ihnen mein Ministerium die Broschüre "Die neu(e)n Zeichen für Ihre Sicherheit". Hier erläutern wir, welche Gefahren bestehen und geben Tipps, wie man die Familie am Besten schützen kann. Auf Nummer sicher geht man, wenn alle Chemikalien in einem gut verschlossenen Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden."
Auch hinter so manchem Dekoartikel verbergen sich ernste Risiken. "Allein das Lutschen an einem Docht einer Öllampe mit Paraffinöl kann zu lebensbedrohlichen Lungenschäden führen. Deshalb gelten seit Ende letzten Jahres für einige besonders gefährliche Haushaltsutensilien wie Lampenöle und flüssige Grillanzünder spezielle Sicherheitsstandards. Um sie für Kinder weniger attraktiv zu machen und Verwechslungen mit Lebensmitteln auszuschließen, dürfen sie nur noch in schwarzen, nicht durchsichtigen und höchstens einen Liter fassenden Behältern verkauft werden. Zusätzlich muss ein Warnhinweis angebracht werden, der auf die Gefahr beim Verschlucken oder bereits beim Lutschen an einem Lampendocht hinweist. Auch hier müssen Eltern wachsam sein", so der Staatssekretär.
Download oder Bestellung der Broschüre "Die neu(e)n Zeichen für Ihre Sicherheit" unter: http://www.verwaltung.bayern.de/Broschueren-bestellen-.196.3999788/index.htm