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Bundesrat fordert mehr demokratische Kontrolle bei Entscheidungen über die Inanspruchnahme des Euro-Rettungsschirms

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Bayerns Europaministerin Emilia Müller begrüßte den heutigen Beschluss des Bundesrats zum Euro-Stabilitätsmechanismus als wichtigen Schritt zu mehr Demokratie im Bereich der europäischen Währungsunion. Müller: „Entscheidungen über die Inanspruchnahme des Euro-Rettungsschirms sind von so großer Bedeutung, dass sie nicht von der Bundesregierung allein getroffen werden dürfen. Grundlegende Weichenstellungen bedürfen ausreichender demokratischer Legitimität. Dazu ist die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat unverzichtbar. Ich begrüße es daher sehr, dass die Länderkammer heute auf Antrag Bayerns die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat vor solchen Entscheidungen eingefordert hat. Ohne hinreichende demokratische Kontrolle gefährden wir fahrlässig die Akzeptanz unserer Bürgerinnen und Bürger für die europäische Integration!“

Müller betonte nochmals, dass Hilfen für andere Mitgliedsstaaten das letzte Mittel sein müssen. Müller: „Jeder Mitgliedstaat muss für seine Schulden selbst haften. Das Verbot der Vergemeinschaftung von Schulden war von Anfang an Voraussetzung für die Einführung einer gemeinschaftlichen Währung. Ohne diesen Grundsatz hätte Deutschland den Euro nicht eingeführt. Die Einführung einer Transferunion durch die Hintertür ist mit uns nicht zu machen. Deshalb muss die Gewährung von Hilfen im Rahmen des Rettungsschirms transparent erfolgen, und das bedeutet: Bundestag und Bundesrat sind von der Bundesregierung zu beteiligen!“ Müller wies auch darauf hin, dass Hilfen zeitlich befristet sein müssen, weil ansonsten die Gefahr eines schleichenden Übergangs zur Dauersubventionierung besteht.

Der Bundesrat hat sich heute mit der geplanten Vertragsänderung zur Ermöglichung eines permanenten Krisenmechanismus für die Eurozone beschäftigt. Auf Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland hat sich die Länderkammer dafür ausgesprochen, dass bei der Einrichtung eines europäischen Stabilitätsmechanismus und bei der Gewährung von Finanzhilfen Bundestag und Bundesrat zu beteiligen sind. Die Länderkammer besteht auf einer gesetzlichen Festschreibung der Beteiligungsrechte.


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