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EU-Kommission: Bayern ist frei von Rinderkrankheit BHV-1 - Intensive Kooperation von Freistaat, Landwirten und Tierärzten erfolgreich / Bayern investierte 37 Millionen Euro

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Die Europäische Kommission hat Bayern bescheinigt, frei von der Rinderkrankheit BHV-1 zu sein. Der neue Status hat für die bayerischen Landwirte viele Vorteile: Ab sofort bleiben ihnen zusätzliche Tierarztkosten erspart, Untersuchungen müssen nur noch stichprobenartig durchgeführt werden, die Dokumentation wird vereinfacht. Dies stärkt auch den Wirtschaftsstandort Bayern. Kälber und Rinder können nun leichter in die Länder verkauft werden, die nur BHV-1 freie Tiere importieren.

Der Freistaat ist bundesweit das erste Land, das von der EU-Kommission den Status "BHV-1 frei" erhalten hat. Seit 1998 wurden im Rahmen eines Programms rund 60.000 Rinderbetriebe im Freistaat regelmäßig auf die Rinderseuche untersucht. Freistaat, Landwirte und Tierärzte haben hier in hervorragender Weise zusammengearbeitet. Seit September 2011 ist kein Fall der Rinderseuche mehr in Bayern aufgetreten. Der Freistaat investierte für das Programm rund 37 Millionen Euro.

Zum Schutz bayerischer Rinder gelten ab sofort zusätzliche Bestimmungen  für Tiere, die von außerhalb nach Bayern gebracht werden. Nur wenn diese Tiere nachweislich frei von dieser Rinderseuche sind, dürfen sie in einen bayerischen Betrieb eingestellt werden.

Bei BHV-1 (bovines herpesvirus vom Typ 1) handelt es sich um eine ansteckende Viruserkrankung der Rinder. Symptome sind unter anderem Fieber, Fehlgeburten und geringere Milchleistung. Diese Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich. In der Europäischen Union sind derzeit neben Österreich und der Provinz Bozen in Italien noch Dänemark, Finnland und Schweden offiziell BHV-1 frei.


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