Europäischer Menschengerichtshof erklärt Kreuz in Klassenzimmern für rechtmäßig
MÜNCHEN. Für Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof heute mit seinem Urteil zum Kruzifix in Klassenzimmerin in Italien die Praxis in Bayern bestätigt.
Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle unterstreicht: "Das Kreuz als Symbol für die christlich-abendländische Tradition und Kultur hat seinen Platz in den Klassenzimmern in Bayern, so wie es für die Volksschulen nach dem Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen auch vorgesehen ist. Das Kreuz steht auch als Symbol für die Bildungsziele der Bayerischen Verfassung."
Die Situation, dass im Einzelfall ein Kreuz um- oder abgehängt wird, weil von Erziehungsberechtigten "ernsthafte und einsehbare Gründe des Glaubens oder der Weltanschauung" vorgetragen werden, ist eine Konfliktlösungsstrategie, die das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vorsieht. Diese Lösung basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995. Der Schulleiter findet vor Ort in diesem Fall eine gütliche Einigung, die soweit möglich auch den Willen der Mehrheit berücksichtigt.
Dr. Ludwig Unger
Pressesprecher