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Zeil: „In Deutschland gefertigte Waren müssen auch weiterhin ‚Made in Germany’ sein“

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BRÜSSEL / MÜNCHEN      Am kommenden Donnerstag findet in der Bayerischen Vertretung in Brüssel ein Expertenhearing zu den neuen Regelungen der Europäischen Union im Warenursprungsrecht statt. Bayerns Wirtschaftsminister Zeil warnt im Vorfeld der Veranstaltung eindringlich davor, sich von der Komplexität dieses zollrechtlichen Themas abschrecken zu lassen: „Die geplanten Rechtsänderungen der EU können gravierende Auswirkungen haben für bayerische und deutsche Unternehmen. Letztlich geht es darum, dass wichtige Produkte ‚Made-in-Germany’ Gefahr laufen, ihre deutsche Ursprungsbezeichnung zu verlieren, vom bürokratischen Aufwand für die Unternehmen ganz zu schweigen.“

 

Die Generaldirektion ‚Steuern und Zollunion’ der EU-Kommission plant, im Rahmen der Modernisierung des Zollkodexes neue Regelungen zur Definition des Warenursprungs einzuführen. Die neuen sogenannten Listenregeln enthalten für jede Warengruppe konkrete Vorgaben für die Bestimmung des Ursprungs anstelle des bisher geltenden Ortes der ‚letzten wesentlichen Be- und Verarbeitung’. Sie umfassen auch Regelungen mit sogenannten Wertklauseln gerade in den Warengruppen, die für die deutsche Wirtschaft wichtig sind, insbesondere in den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Elektrotechnik und Automotive: Danach verlieren Waren ihren Ursprung im Herstellungsland, wenn ausländische Zulieferprodukte einen bestimmten Wertanteil des Endprodukts übersteigen. Brisant ist das Thema vor allem, weil neben der Harmonisierung der Warenursprungsregeln auch die Herkunftsbezeichnung ‚Made in’ auf der Agenda der EU steht - und zwar auf der Grundlage der geplanten Listenregeln im Ursprungsrecht.

 

„Bayerische und deutsche Unternehmen sind international vernetzt und produzieren Waren mit Zulieferprodukten aus internationalen Lieferketten. Das Qualitätsmerkmal ‚Made in Germany’ kann sich bei der reinen Berechnung des Wertes von Warenbestandteilen verlieren. Daher lehnen wir dieses Kriterium ab. In Deutschland gefertigte Produkte müssen auf jeden Fall ihren Ursprung in Deutschland behalten“, fordert Zeil. Er weist darauf hin, dass eine solche Wertklausel von den Unternehmen umfangreiche Berechnungen verlangt, da sie den Wert und den Warenursprung aller Bestandteile einer Ware feststellen müssen. „Dies bringt übermäßigen bürokratischen Aufwand mit sich und ist insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen kaum zu leisten. Ich lehne daher diesen europäischen Alleingang nachdrücklich ab“, bekräftigt Zeil.

 

Der Minister begrüßt deshalb, dass die Wirtschaftsorganisationen auf deutscher und europäischer Ebene mit einem Expertenhearing in Brüssel die Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Zollrechtsänderungen sensibilisieren. Das Hearing geht die auf Initiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und der IHK für München und Oberbayern zurück.

 

Anmeldungen zur Veranstaltung am 20. Oktober 2011, 12:00 bis 15:00 Uhr, in der Bayerischen Landesvertretung in Brüssel sind unter Veranstaltung.Bruessel@stk.bayern.de möglich. Nähere Informationen zum Expertenhearing und zur geplanten Neuregelung des Ursprungsrechts erhalten Sie bei Herrn Alexander Lau, IHK für München und Oberbayern, Tel. 089 5116-614, E-Mail lau@muenchen.ihk.de, und Herrn Klaus Pelz, IHK für München und Oberbayern, Tel. 089 5116-374, E-Mail pelz@muenchen.ihk.de.

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Pressemitteilung-Nr. 603/11

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