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Kultusministerium wird Zuschüsse für private Träger von Volksschulen pauschalieren

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Planungssicherheit für Träger privater Volksschulen wird erhöht, Verwaltungsaufwand gesenkt – Minister Spaenle bleibt mit Trägern im Gespräch – Revisionsgespräche 2012

Bei Förderung privater Schulen ist Bayern bundesweit in der Spitzengruppe
 

MÜNCHEN. Das Bayerische Kultusministerium will im kommenden Jahr die Finanzierung der privaten Volksschulen auf ein System der Pauschalierung umzustellen. Damit kann der Verwaltungsaufwand für die Schulträger spürbar gesenkt und die staatlichen Leistungen können ohne Zeitverzug ausbezahlt werden. "Wir können damit den derzeitigen enormen Verwaltungsaufwand der Schulträger und der staatlichen Verwaltung deutlich senken, der bisher für eine Spitzabrechnung geleistet werden musste", argumentiert Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle. Für die Schulträger erhöht sich durch die Pauschale auch die Planungssicherheit. Dabei machte der Minister deutlich, dass er mit den Trägern in einem intensiven Gespräch bleiben will. "Revisionsgespräche über die Auswirkungen der Pauschalierung werden wir bereits im kommenden Jahr führen", so der Minister.

Konkret ist ab Schuljahr 2011/2012 vorgesehen: Die Zuschüsse im Freistaat Bayern werden sich ab 2011 durchschnittlich pro Grundschüler auf 4.350 und pro Hauptschüler auf rund 5.400 Euro an Schulen privater Träger für Personal-, Schulaufwand und Lernmittel sowie Baukosten belaufen.

Im Einzelnen wird dabei vom Freistaat Bayern auch künftig für jede private Volksschule der Personalaufwand bezuschusst.

Die Förderleistungen orientieren sich an der Zahl der Schülerinnen und Schüler pro Schule und den Lehrerstunden pro Schüler. Dieses entspricht in etwa dem Verhältnis an staatlichen Volksschulen. Bei den Kosten pro Lehrerstunde werden die an staatlichen Schulen zugrunde gelegt.

Außerdem wird für den notwendigen Sachaufwand einschließlich der nötigen Ausgaben für die Schülerbeförderung ein Pauschalbetrag vorgesehen, für den derzeit 1.510 Euro im Gesetzentwurf vorgesehen sind. Der Betrag bezieht auf sich auf je einen Schüler pro Schuljahr. Schulen mit weniger als 100 Schülern erhalten aufgrund ihrer besonderen Situation einen Zuschlag. Der Gesetzesentwurf liegt derzeit dem Bayerischen Landtag zur Beratung vor. Damit sind Veränderungen – auch zugunsten der privaten Volksschulen – noch möglich.
 

Erstmals Revisionsgespräche 2012

Das Kultusministerium wird mit einer neuen Initiative den Dialog mit den Trägern der privaten Volksschulen intensiv fortsetzen. Dafür soll mit dem vollständig abgerechneten Haushaltsjahr 2010 eine zuverlässige Datenbasis geschaffen werden. Mit Blick auf die Auswirkungen der Neuregelungen wird es 2012 Revisionsgespräche geben. Dabei werden die Erfahrungen mit dem alten und neuen Finanzierungsmodell diskutiert werden.
 

Planungssicherheit durch Ausgleichszahlung

Mit Hilfe von Ausgleichszahlungen für eine Übergangszeit von fünf Jahren unterstützt das Kultusministerium die Schulträger, die bislang höhere Aufwendungen als im Durchschnitt geltend machen, bei der Umstellung der Finanzierung. Jeder Schulträger kann sich in dieser mehrjährigen Übergangsphase auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen und gewinnt dadurch Planungssicherheit.
 

Bayerns Zuschüsse für private Schulen liegen in Deutschland ganz vorn

Die Zuschüsse, die Bayern Grund- und Hauptschulen in privater Trägerschaft gewährt, werden auch künftig von der Höhe her in der Spitzengruppe in Deutschland liegen. Bayern anerkennt damit die Rolle der Privatschulen als wichtige Bereicherung des Schulwesens.
 

 

Dr. Ludwig Unger
Pressesprecher


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