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Reform der Europäischen Währungsunion / Europaministerin Müller: „Grundsatz der Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten darf nicht verwässert werden!“

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Im Vorfeld des EU-Gipfels zur künftigen Ausgestaltung der Wirtschafts- und Währungsunion am 24. und 25. März 2011 in Brüssel hat Bayerns Europaministerin Emilia Müller eindringlich vor einer Aufweichung des Grundsatzes der Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten gewarnt. Müller: „Der Grundsatz, dass jeder Mitgliedstaat für seine Schulden selbst haftet, darf nicht verwässert werden! Die Einführung einer Transferunion durch die Hintertür würde die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die europäische Integration schwer beschädigen. Deshalb halte ich es für unverzichtbar, dass die Haftungsrisiken Deutschlands begrenzt werden. Eine Transferunion kommt für Bayern nicht in Frage.“

Europaministerin Müller lehnt insbesondere Überlegungen ab, dass der Europäische Finanzstabilisierungsfonds (EFSF) bzw. der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) künftig Anleihen von EU-Staaten am Primärmarkt aufkaufen dürfen. Nach Ansicht Müllers wäre dies ein falscher Schritt in Richtung der Vergemeinschaftung von Schulden. Müller fordert eine strikte zeitliche Begrenzung von Hilfen im Rahmen des Rettungsschirms. Andernfalls besteht die Gefahr eines schleichenden Übergangs zur Dauersubventionierung. Die Verlängerung der Kredite für Griechenland war deshalb ein falsches Signal. Aus Sicht der Ministerin ist es auch nicht nachvollziehbar, dass Mitgliedstaaten mit erstklassigen Bewertungen an den Finanzmärkten in den Kapitalstock des ESM einzahlen müssen. „Wenn Länder wie Deutschland über AAA-Ratings verfügen, dann muss es auch künftig genügen, dass diese Länder über Garantieversprechen bürgen. Eine Einzahlung in den Kapitalstock würde letztendlich die Mitgliedstaaten bestrafen, die in den letzten Jahren eine solide Haushaltspolitik betrieben haben. Einzahlungen in einen Kapitalstock werden zu einer massiven Belastung des Bundeshaushalts führen. Dazu darf es nicht kommen!“

Entscheidungen über die Inanspruchnahme des Rettungsschirms soll die Bundesregierung nach Auffassung Müllers nur dann treffen dürfen, wenn Bundestag und Bundesrat vorher beteiligt wurden.


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