Über 50 Tonnen Bombenblindgänger und andere Munitionsgegenstände im Jahr 2010: Das ist die beeindruckende Bilanz der Arbeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, den das Innenministerium vorhält. Innenminister Joachim Herrmann: "Diese Zahlen zeigen, dass von Blindgängern und Munition aus dem Zweiten Weltkrieg immer noch Gefahr ausgeht. Wer Kampfmittel auffindet, muss sie umgehend der Polizei melden. Nur unsere darauf spezialisierten Profis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes sind befugt, solche Funde aus den Weltkriegen zu beseitigen." Auch 2010 ist es hier zu keinem Unfall gekommen.Für den Kampfmittelbeseitigungsdienst stellt der Freistaat Bayern jährlich rund 700.000 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2010 wurde er knapp 800 Mal zum Einsatz gerufen. Unter den Bombenblindgängern fanden sich dabei allein 117 Spreng- und Splitterbomben mit zusammen rund drei Tonnen Explosivstoff. Sie wurden vor Ort von den Sprengmeistern unschädlich gemacht. Besondere Aufmerksamkeit verlangt häufig die Entschärfung von Bomben in Innenstadtgebieten. Hier sind nicht selten umfangreiche Sicherungs- und Evakuierungsmaßnahmen erforderlich, um Gefahren für die Bevölkerung auszuschließen. Je nach Fundort muss dabei auch der Bahn- und Straßenverkehr unterbrochen werden.
Der Innenminister erinnerte daran, dass auch bei Weltkriegsbomben die Grundstückseigentümer selbst für die Sicherheit auf ihrem Grundstück verantwortlich sind: "Wer einen konkreten Verdacht hat, dass auf seinem Grundstück Kampfmittel sind, muss von sich aus tätig werden. Er muss dann entsprechende Nachforschungen anstellen und die Kampfmittel durch eine Fachfirma freilegen lassen. Sache des Freistaates ist es dann, die Kampfmittel unentgeltlich zu entsorgen." Niemand dürfe leichtfertig und durch unsachgemäßes Hantieren mit Kampfmitteln seine Gesundheit gefährden.
Weitere Informationen enthält die folgende Internetseite des Innenministeriums: http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/innere/sicherleben/detail/09064/ .
Der Innenminister erinnerte daran, dass auch bei Weltkriegsbomben die Grundstückseigentümer selbst für die Sicherheit auf ihrem Grundstück verantwortlich sind: "Wer einen konkreten Verdacht hat, dass auf seinem Grundstück Kampfmittel sind, muss von sich aus tätig werden. Er muss dann entsprechende Nachforschungen anstellen und die Kampfmittel durch eine Fachfirma freilegen lassen. Sache des Freistaates ist es dann, die Kampfmittel unentgeltlich zu entsorgen." Niemand dürfe leichtfertig und durch unsachgemäßes Hantieren mit Kampfmitteln seine Gesundheit gefährden.
Weitere Informationen enthält die folgende Internetseite des Innenministeriums: http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/innere/sicherleben/detail/09064/ .