„Ich unterstütze die Kommission, wenn sie die Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in Europa weiter bringen will. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau und ein wichtiger weiterer Schritt für die Unternehmen in Europa.“, so Finanzminister Georg Fahrenschon heute (16.3.). Eine Absage erteilt Fahrenschon dagegen vorerst den Plänen der EU-Kommission für eine Gewinnkonsolidierung über die Grenze hinweg. „Konsolidierung bedeutet grenzüberschreitende Gewinn- und Verlustverrechnung. Die hieraus resultierenden finanziellen Folgen sind nicht kalkulierbar und deshalb vor dem Hintergrund der Situation der öffentlichen Haushalte und der Schuldenbremse nicht verantwortbar. Im Übrigen wäre eine konsolidierte Bemessungsgrundlage in diesem Zuschnitt ein Schritt hin zu einem europäischen Finanzausgleich und ist auch deshalb abzulehnen“, so Fahrenschon weiter.
Bereits letzten Freitag (11.3.) einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im Pakt für den Euro darauf, der Koordinierung der Steuerpolitik mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Heute (16.3.) legte die Kommission einen Richtlinienentwurf für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) in den EU-Ländern vor. Der Vorschlag sieht ein optionales System vor, nach dem grenzüberschreitend tätige Unternehmen die Möglichkeit haben sollen, auf ein gemeinsames europäisches System umzusteigen. Die Unternehmensgewinne werden nach einheitlichen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelt und zu einem EU-weitem Gesamtgewinn zusammengefasst, wobei Verluste und Gewinne grenzüberschreitend verrechnet werden. Die Steuereinnahmen sollen anschließend auf die betroffenen Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Eine Harmonisierung der Steuersätze ist mit der GKKB nicht verbunden.
„Eine gemeinsame Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mit einheitlichen Gewinnermittlungsvorschriften ist ein sinnvoller und unterstützenswerter Ansatz zur Reduzierung des Bürokratieaufwandes und zur Verhinderung steuerlicher Verzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten. Hier gilt es jedoch, die Einzelvorschläge genauestens zu prüfen, um nicht verantwortungslos deutsches Steuersubstrat zu gefährden.“
Bereits letzten Freitag (11.3.) einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im Pakt für den Euro darauf, der Koordinierung der Steuerpolitik mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Heute (16.3.) legte die Kommission einen Richtlinienentwurf für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) in den EU-Ländern vor. Der Vorschlag sieht ein optionales System vor, nach dem grenzüberschreitend tätige Unternehmen die Möglichkeit haben sollen, auf ein gemeinsames europäisches System umzusteigen. Die Unternehmensgewinne werden nach einheitlichen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelt und zu einem EU-weitem Gesamtgewinn zusammengefasst, wobei Verluste und Gewinne grenzüberschreitend verrechnet werden. Die Steuereinnahmen sollen anschließend auf die betroffenen Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Eine Harmonisierung der Steuersätze ist mit der GKKB nicht verbunden.
„Eine gemeinsame Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mit einheitlichen Gewinnermittlungsvorschriften ist ein sinnvoller und unterstützenswerter Ansatz zur Reduzierung des Bürokratieaufwandes und zur Verhinderung steuerlicher Verzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten. Hier gilt es jedoch, die Einzelvorschläge genauestens zu prüfen, um nicht verantwortungslos deutsches Steuersubstrat zu gefährden.“