1. Bayern trägt EFSF-Reform im Bundesrat mit / Europaministerin Müller, Wirtschaftsminister Zeil und Finanzminister Fahrenschon: „Ja zur Umsetzung der schon vereinbarten Maßnahmen, Nein zu zusätzlichen Haftungsrisiken für Deutschland“
5. Oberlandesgericht Nürnberg bekommt neuen Präsidenten
1. Bayern trägt EFSF-Reform im Bundesrat mit / Europaministerin Müller, Wirtschaftsminister Zeil und Finanzminister Fahrenschon: „Ja zur Umsetzung der schon vereinbarten Maßnahmen, Nein zu zusätzlichen Haftungsrisiken für Deutschland“
Bayern trägt die Stärkung des europäischen Rettungsschirms EFSF am kommenden Freitag im Bundesrat mit. Zugleich lehnt die Staatsregierung neue und zusätzliche deutsche Haftungsrisiken, die über die bereits vom Europäischen Rat auf den Weg gebrachten Hilfsmaßnahmen hinausgehen, mit Nachdruck ab. Europaministerin Emilia Müller, Wirtschaftsminister Martin Zeil und Finanzminister Georg Fahrenschon: „Die Staatsregierung steht zu einer zügigen Umsetzung der europäischen Beschlüsse zum Rettungsschirm EFSF als Liquiditätshilfe für Euroländer. Und zwar schon deshalb, weil sich so die Gefahr eines Flächenbrands bei der etwaigen Insolvenz eines Krisenlands eingrenzen lässt. Zugleich lehnt Bayern eine Ausweitung der bereits beschlossenen Hilfspakete sowie immer neue und zusätzliche Maßnahmen für die Krisenländer ab. Denn den Weg in eine europäische Schuldenunion wird der Freistaat nicht mitgehen. Dauerhafte Transfers lösen die Schuldenkrise nicht. Sie gefährden aber die Leistungsfähigkeit, den Wohlstand und die Bonität Deutschlands. Niemandem in Europa ist geholfen, wenn Deutschland überfordert würde. Die deutsche Politik ist hier den deutschen Steuerzahlern verpflichtet und darf keinesfalls die Kreditwürdigkeit unseres eigenen Landes aufs Spiel setzen.“
Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil: „Die Ausweitung des EFSF ist ein erster wichtiger Schritt zu einem verbindlichen Regelwerk für mehr Stabilität im Euro-Raum. Jede weitergehende Belastung der deutschen Steuerzahler ist jedoch entschieden abzulehnen. Dies gilt für jede formelle Ausweitung der Rettungsschirme genauso wie für alle anderen im Raum stehenden Maßnahmen, die auf eine schleichende Erhöhung der deutschen Haftungssumme hinauslaufen – sei es durch die Ausgabe einer Banklizenz oder Kreditlinien der Rettungsschirme bei der Europäischen Zentralbank (EZB). Diese Maßnahmen sind nichts andere als der Griff auf die Notenpresse durch die Hintertür. Wir müssen uns jetzt darauf konzentrieren, Maßnahmen zu entwickeln, wie wir die Euro-Länder, die sich über jedes Maß hinweg verschuldet haben, effektiv sanktionieren und disziplinieren können. Europa braucht ein Verfahren zur Umschuldung und Sanierung von insolventen Staaten.“
Der Ministerrat hat die in der vergangenen Woche beschlossenen fünf Eckpunkte für die bayerische Position zur Schuldenkrise in seiner heutigen Sitzung noch einmal bekräftigt. „Bayern kämpft für den Erhalt und Erfolg des Euro und steht zur europäischen Solidarität. In gleichem Maße sind wir aber der Sicherung von Eigenverantwortung und Geldwertstabilität in Europa verpflichtet. Die Aussicht auf eine europäische Inflations- und Transferunion durch die Vergemeinschaftung der Schulden in Europa würde vielleicht für ein kurzlebiges Strohfeuer an den Finanzmärkten gut sein. Eine wirkliche Lösung der Probleme in Europa erfordert hingegen anstrengende und mühsame Reformen und eine echte europaweite Stabilitätskultur “, so Europaministerin Müller und Finanzminister Fahrenschon. Der Ministerrat hat deshalb beschlossen, bei der Sondersitzung des Bundesrats am Freitag eine Erklärung zu Protokoll zu geben, in welcher der bayerische Kurs für Solidarität, Eigenverantwortung und Geldwertstabilität in Europa, wie er in den fünf Eckpunkten der Staatsregierung festgehalten ist, ausdrücklich bekräftigt wird. In der Erklärung wird zudem das bayerische Nein zu einer Kreditlinie für den EFSF bei der Europäischen Zentralbank oder eine Hebelung über die EZB festgehalten.
2. Wissenschaftsminister Heubisch berichtet über die Verwendung der Studienbeiträge an den staatlichen Hochschulen in Bayern / Heubisch: „Restmittel müssen zeitnah und konsequent abgebaut werden, andernfalls müssen die Studienbeiträge gesenkt werden!“
Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch hat in der heutigen Kabinettssitzung über die zeitnahe und zweckgerichtete Verwendung der Studienbeiträge an den staatlichen Hochschulen in Bayern berichtet. Heubisch: „Wir haben die Studienbeiträge eingeführt, um die Studienbedingungen für die Studierenden in Bayern schnell zu verbessern. Deshalb ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Beiträge ohne Zeitverzug auch dafür verwendet werden müssen! Das gilt auch für noch vorhandene Restmittel aus der Anfangsphase der Einführung der Studienbeiträge. Das Horten dieser Mittel ist mit dem Sinn und Zweck der Studienbeiträge nicht vereinbar. Darauf habe ich die Hochschulen bereits im vergangenen Jahr hingewiesen. Legen die Hochschulen für den Abbau der Restmittel keine überzeugenden Konzepte vor, müssen die Beiträge gesenkt werden!“
Zur Höhe der Studienbeitragsreste erläuterte Heubisch: „Der immer wieder genannte Betrag von knapp 100 Millionen Euro ist der Kontostand vom 31. Dezember 2010. Dieser Berichtszeitpunkt liegt mitten im Semester. Ein wesentlicher Teil der für das Semester eingezahlten Studienbeiträge kann zu diesem Zeitpunkt gar nicht ausgegeben sein.“ Betrachte man dagegen den Kontostand am Ende des Wintersemesters, so der Minister weiter, so reduzierten sich die nicht verausgabten Mittel auf 61 Millionen Euro. Die Gelder seien in den Anfangsjahren der Studienbeitragserhebung 2007 und 2008 aufgrund von damals noch bestehenden Unsicherheiten bezüglich der zulässigen Mittelverwendung aufgelaufen. Heubisch: „Ich habe mich mit den Hochschulverbünden darauf verständigt, dass die Rückstellungen aus Studienbeiträgen allerspätestens bis zum Ende des Sommersemesters 2012 nur noch 10 Prozent der jährlichen Studienbeitrags-Einnahmen ausmachen dürfen.“ Eine zehnprozentige Rückstellung sei sinnvoll, denn nur so hätten die Hochschulen den erforderlichen Spielraum für Maßnahmen, die erst im folgenden Semester finanziell wirksam würden.
3. Nichtstaatliche Hochschule in Fürth geplant / Träger-Institut der künftigen Hochschule bezieht bereits im Oktober ehemalige Schickedanz-Villa / Heubisch: „Studienstart schon zum Wintersemester 2012/13 möglich“
„Die Diakonie Neuendettelsau plant in Fürth die Gründung einer nichtstaatlichen Hochschule“, berichtete Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch dem Ministerrat. Vorgesehen sei ein Studienangebot aus dem Bereich Gesundheits- und Sozialwesen. Dafür sollen grundständige und berufsbegleitende Studiengänge aufgebaut werden. Das Angebot soll sich an Interessenten richten, die eine wissenschaftliche Laufbahn im Gesundheitswesen oder verantwortungsvolle Positionen im Gesundheits- und Sozialmarkt anstreben. Weitere Zielgruppe sind medizinisch, pflegerisch oder pädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die Führungspositionen übernehmen wollen. Ausgangspunkt der neuen Hochschule ist die bereits bestehende Forschungseinrichtung „International Dialog College and Research Institute GmbH (IDC-Institut). Das IDC soll Trägerinstitut der künftigen Hochschule sein. Bereits im Oktober wird das Institut seinen Sitz von Neuendettelsau nach Fürth in die ehemalige Schickedanz-Villa verlegen. Das Gebäude wurde mit großzügiger öffentlicher Förderung umgebaut. Ziel ist es, zum Wintersemester 2012/2013 den Studienbetrieb aufzunehmen. „Das ist ehrgeizig, aber nicht unrealistisch, wenn alle Beteiligten weiter zügig vorangehen“, so Heubisch: „Der Studienbetrieb kann zunächst in diesem Gebäude starten. In den Jahren 2014 und 2015 sollen dann auf dem Gelände Erweiterungsbauten für die wachsende Hochschule entstehen.“
Neben diesen räumlichen Aspekten müssten aber auch die wissenschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, betont Heubisch: „Ziel der Diakonie Neuendettelsau ist es, nicht nur in der Lehre, sondern auch in der Forschung präsent zu sein – also eine wissenschaftliche Hochschule beziehungsweise Universität aufzubauen. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, haben wir mit dem Träger ein zweistufiges Vorgehen vereinbart. Zunächst soll eine Hochschule für angewandte Wissenschaften aufgebaut und anerkannt werden. Wenn diese sich erfolgreich etabliert hat und der Wissenschaftsrat die Voraussetzungen für eine Akkreditierung als Universität bestätigt, kann sie in einigen Jahren in den universitären Bereich überführt werden.“
4. Staatsregierung billigt Gesetzentwurf über die Errichtung der „Stiftung Opferhilfe Bayern“ / Justizministerin Merk: „Opferschutz endet nicht mit dem Richterspruch! / Geschädigten muss schnell und unbürokratisch geholfen werden.“
Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf über die Errichtung der „Stiftung Opferhilfe Bayern“ gebilligt. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: „Mit der ‚Stiftung Opferhilfe Bayern‘ wollen wir Menschen, die durch Straftaten geschädigt wurden, schnell und unbürokratisch helfen. Für die Opfer und Angehörigen von Straftaten ist mit der Verurteilung und Bestrafung der Täter nicht alles vorbei: Denn oft leiden sie noch lange an den Folgen. Und das nicht nur psychisch oder physisch. Die Tat hat vielfach auch schwerwiegende finanzielle Auswirkungen. Für die Bayerische Staatsregierung endet der Opferschutz nicht mit dem Richterspruch!“
Die rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts soll Ende 2011 / Anfang 2012 eingerichtet werden und kann dann ihre Tätigkeit aufnehmen. Die laufenden Ausgaben der Stiftung sollen künftig hauptsächlich durch Einnahmen aus Geldbußenzuwendungen finanziert werden.
„Behandlungs- und Therapiekosten, Entschädigungsleistungen bei Sachschäden oder auch Schmerzensgeld: Soweit beim Täter nichts zu holen ist und gesetzliche Leistungen, die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen oder Versicherungen ebenfalls nicht in Anspruch genommen werden können, kommen künftig Zahlungen unserer neuen Stiftung in Betracht. Sie soll der Rettungsanker sein, wenn alle anderen Entschädigungsmöglichkeiten ausscheiden. Wir wollen die Opfer von Straftaten insbesondere dann nicht allein lassen, wenn das Opferentschädigungsgesetz des Bundes nicht greift. Das kann beispielsweise der Fall sein, falls keine Gewaltstraftat vorliegt oder ein Delikt lediglich fahrlässig begangen wurde," so Justizministerin Merk.
Die Ministerin abschließend: „Ich bin froh, dass wir nun ein Finanzierungskonzept festzurren konnten und das notwendige Gesetz zur Einrichtung der Stiftung auf den Weg bringen. Denn die Opfer haben ein Recht darauf, dass wir Ihnen jede erdenkliche Hilfe zukommen lassen!“
Der Ministerrat beauftragte Justizministerin Merk wurde mit der Durchführung der Verbandsanhörung beauftragt.
5. Oberlandesgericht Nürnberg bekommt neuen Präsidenten
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass Peter Küspert zum 1. Oktober 2011 neuer Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg wird. Der bisherige Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg Dr. Stefan Franke ging Ende August 2011 in den Ruhestand.