Knapp eine Million Bürger singen und musizieren im Freistaat Bayern. Sie tun dies als Musikbegeisterte vom Kleinkind bis zum Senior, als Laien oder Profis, in ihrer Freizeit oder im Beruf, am Notenpult oder als Lehrende, in Kindertagesstätten, Musikschulen oder anderen sozialen Einrichtungen, in kleinen privaten Zirkeln oder Vereinen, mit dem Ziel musikalischer Bildung oder einfach aus Freude an der Musik. Um diese Vielfalt zu erhalten und weiterzuentwickeln, hat der Bayerische Musikrat (BMR) den 3. Bayerischen Musikplan erarbeitet. Auf Initiative von Kunstminister Dr. Wolfgang Heubisch wurde die Neufassung des Musikplans im Ministerrat beschlossen. Heute stellen Kunstminister Heubisch und BMR-Präsident Dr. Thomas Goppel das druckfrische Werk der Öffentlichkeit vor.
„Der 3. Bayerische Musikplan macht konkrete Vorschläge für die Entwicklung des Musiklebens in Bayern“, unterstreicht Heubisch. „Die neuen Herausforderungen beispielsweise durch die Ganztagsschule, den steigenden Altersdurchschnitt in der Bevölkerung, die hohe Zahl von Mitbürgern mit Migrationshintergrund sowie die Veränderungen im Bildungs- und Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger werden dabei erstmals berücksichtigt." Goppel erläuterte, dass sich diese Veränderungen in neuen Stichworten widerspiegeln wie etwa „Freie Musikensembles“, „Weltmusik“, „Musik und Migration“ oder „Musik und Umwelt“. Bereits bestehende Themen wie die Musikwirtschaft wurden ausgearbeitet, andere zentrale Ausprägungen des Musiklebens, wie das Laienmusizieren, finden sich dort ihrer Bedeutung gemäß stärker gewichtet und vertieft. Goppel: „Ein besonderer Schwerpunkt gilt der musikalischen Bildung, die schon in Kindertageseinrichtungen und sonstigen vorschulischen Angeboten einsetzen muss.“
„Eine noch stärkere Vernetzung vorhandener Musikbereiche und die Erschließung von Synergiepotenzialen bilden ein besonderes Leitmotiv des 3. Musikplans ", ergänzt Heubisch und verweist auf die soeben gegründete Bayerische Landeskoordinierungsstelle Musik. Goppel: „Damit ist eine wichtige Forderung des 3. Bayerischen Musikplans gleich realisiert. Das ist ein Beleg dafür, dass es sich hier nicht um einen Papiertiger handelt. Der Bayerische Musikplan ist vielmehr ein ausgefeilter Wegweiser aus der Hand von Experten, die um die Fortentwicklung der Musiklandschaft im Freistaat wissen. Das macht ihn zu einem echten Impulsgeber.“
Der 3. Musikplan steht als Download bereit unter: http://www.stmwfk.bayern.de/Mediathek/pdf/Bayerischer_Musikplan.pdf
Der 1. Bayerische Musikplan erschien vor 30 Jahren. Damit legte die Bayerische Staatsregierung ein zusammenhängendes Entwicklungsprogramm für Musikerziehung, Musikausbildung und Musikpflege vor, das weit über die Landesgrenzen ausstrahlte. Mit dem 2. Bayerischen Musikplan auf der Grundlage eines Vorschlags des Bayerischen Musikrats und zahlreicher Anregungen von Institutionen, Verbänden und Einzelpersonen hat die Staatsregierung im Jahr 1989 den Anstoß für die Weiterentwicklung des bayerischen Musiklebens in den folgenden Jahren gegeben. Der 3. Bayerische Musikplan, im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung vom Bayerischen Musikrat und einer Expertenkommission mit Vertretern der verschiedenen Musikinstitutionen und Musikbereiche in Bayern erstellt, ist eine Fortschreibung des 2. Bayerischen Musikplans unter der Berücksichtigung der tiefgreifenden Umbrüche und Veränderungen der zurückliegenden 20 Jahre.