Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen begrüßt den Vorschlag von Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch, den Arbeitsmarktzugang für ausländische Hochschulabsolventen auszuweiten.
Der bayerische Wissenschaftsminister hatte sich Ende Juli 2011 bei der Bundesarbeitsministerin dafür eingesetzt, den Zugang von Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Ländern zum deutschen Arbeitsmarkt weiter zu verbessern. Konkret sollen sie die Möglichkeit haben, während der Suche nach einer ihrer Ausbildung angemessenen Arbeitsstelle – maximal aber ein Jahr – unbeschränkt erwerbstätig zu sein.
Die derzeitige Rechtslage erlaubt es Absolventen deutscher Hochschulen, die aus Nicht-EU-Ländern stammen, bis zu einem Jahr in Deutschland zu bleiben und eine der Ausbildung angemessene Arbeitsstelle zu suchen. Während dieses Jahres sind sie berechtigt, auch eine nicht der Ausbildung angemessene Arbeitsstelle anzunehmen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Diese Berechtigung ist nach der geltenden Rechtslage allerdings auf 90 Tage im Jahr beschränkt.
Wissenschaftsminister Heubisch: „Die geltende 90-Tage-Regelung erschwert das finanzielle Auskommen von Absolventen in Deutschland. Ich freue mich über die positive Rückmeldung des Bundesarbeitsministeriums zu meinen Vorschlag, bei der angekündigten Überarbeitung des Aufenthaltsrechts eine entsprechende Änderung zugunsten der Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen einzubeziehen.“