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Glücksspielstaatsvertrag

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Die Bayerische Staatsregierung wird nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Glücksspielrechts in Bayern vorlegen, sobald der Glücksspielstaatsvertrag der Länder unter Dach und Fach ist. Dabei wird auch das Problem der Ansiedlung und des Betriebs von Spielhallen geregelt werden. Im Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag sind bereits konkrete Vorgaben dazu enthalten. Herrmann hält eine strengere Regelung zu diesem Themenbereich für dringend notwendig. "Ein besonderes Anliegen ist mir nach wie vor der Jugend- und Spielerschutz. Insbesondere beim gewerblichen Automatenspiel brauchen wir auf Bundes- und Landesebene ein zielgerichtetes Handeln. Ich begrüße deshalb sehr, dass der Bund hier auch endlich in Bewegung kommt und das Bundeswirtschaftsministerium die Problematik erkannt hat. Nachdem der bisherige Glücksspielstaatsvertrag Ende des Jahres ausläuft, bietet sich die große Chance, das bestehende System auf den Prüfstand zu stellen und das bundesdeutsche Glücksspielwesen neu auszurichten. Der Wildwuchs der privaten Spielhallen muss dringend eingedämmt werden."

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