Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer sieht in der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine „deutliche Stärkung der Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestags bei grundlegenden Entscheidungen zum EU-Rettungsschirm.“ Seehofer: „Ich begrüße ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht der Übernahme von Haftung für Schulden von EU-Mitgliedstaaten durch Deutschland eine klare Grenze gesetzt hat und ausreichende Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestags einfordert.“ Seehofer wies auf die kritische Haltung des Verfassungsgerichts zur Einrichtung einer europäischen Haftungsgemeinschaft hin. Seehofer: „Mit der klaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte sich damit auch die Diskussion um die Euro-Bonds erledigt haben.“ Seehofer betonte, dass mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Handlungsfähigkeit der deutschen Verfassungsorgane voll erhalten bleibt. Seehofer: „Deutschland sagt Ja zu Europa und Ja zu solidarischen Hilfen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist aber die Gefahr gebannt, dass Deutschland unbeschränkt und unkontrolliert durch das Parlament Hilfen für die Schulden anderer Staaten leistet. Die Botschaft des Urteils heißt: Solidarische Hilfen Ja, aber die Entscheidung über die Steuergelder der Bürger muss in Deutschland bleiben! Wer von weiteren Kompetenzverlagerungen nach Europa, von einer europäischen Wirtschaftsregierung oder gar von einem Bundesstaat Europa träumt, den hat das Bundesverfassungsgericht auf den Boden der Realität zurückgeholt.“
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