„Alle, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, ledig sind und keine Kinder haben, benötigen keine Lohnsteuerkarte!“ Auf diese Vereinfachungsregelung wies Finanzminister Georg Fahrenschon am Donnerstag (4.8.) in München hin.
Es reicht nach den Worten von Fahrenschon aus, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt und ihm gleichzeitig die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nummer) des Bundeszentralamts für Steuern, das Geburtsdatum und ggf. die Religionszugehörigkeit mitteilen. Der Arbeitgeber kann dann die Steuerklasse I unterstellen und die entsprechend berechnete Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Die Erklärung des Auszubildenden dient als Beleg.
Auszubildende ersparen sich dadurch den Weg zum Finanzamt, das ansonsten aufgrund der Abschaffung der Papierlohnsteuerkarte und Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte für 2011 sogenannte Ersatzbescheinigungen ausstellen würde. Auszubildende, die verheiratet sind bzw. Kinder haben, müssen allerdings beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen und diese ihrem Arbeitgeber vorlegen. „Falls eine Ersatzbescheinigung benötigt wird, sollte diese per Post beantragt werden, um längere Wartezeiten im Finanzamt zu vermeiden“, empfahl Fahrenschon den Bürgerinnen und Bürgern. Die hierfür benötigten Formulare stehen auf den Internetseiten der Finanzämter zum Download zur Verfügung: www.finanzamt.bayern.de.
Umfangreiche Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es im Internet unter www.elster.de.
Es reicht nach den Worten von Fahrenschon aus, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt und ihm gleichzeitig die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nummer) des Bundeszentralamts für Steuern, das Geburtsdatum und ggf. die Religionszugehörigkeit mitteilen. Der Arbeitgeber kann dann die Steuerklasse I unterstellen und die entsprechend berechnete Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Die Erklärung des Auszubildenden dient als Beleg.
Auszubildende ersparen sich dadurch den Weg zum Finanzamt, das ansonsten aufgrund der Abschaffung der Papierlohnsteuerkarte und Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte für 2011 sogenannte Ersatzbescheinigungen ausstellen würde. Auszubildende, die verheiratet sind bzw. Kinder haben, müssen allerdings beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen und diese ihrem Arbeitgeber vorlegen. „Falls eine Ersatzbescheinigung benötigt wird, sollte diese per Post beantragt werden, um längere Wartezeiten im Finanzamt zu vermeiden“, empfahl Fahrenschon den Bürgerinnen und Bürgern. Die hierfür benötigten Formulare stehen auf den Internetseiten der Finanzämter zum Download zur Verfügung: www.finanzamt.bayern.de.
Umfangreiche Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es im Internet unter www.elster.de.