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Fahrenschon: „Ja zu EU-Unternehmen, Nein zu EU-Steuern!“

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Nach einem Medienbericht plant die EU-Kommission, von 2014 an über die Körperschaftsteuer eigene Einnahmen zu erzielen, um unabhängiger von den Zahlungen der Mitgliedstaaten zu werden. Multinationale Konzerne sollen demnach künftig den Status eines EU-Unternehmens führen und damit ihre Steuern direkt in den Brüsseler Haushalt zahlen können. Der Anteil, den die Mitgliedstaaten bisher eingenommen hätten, soll mit den Überweisungen in den EU-Haushalt verrechnet werden. Den Vorstoß der EU-Kommission, über die Körperschaftsteuer eigenen Einnahmen zu erzielen, wies der Bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon strikt zurück: „EU-Steuern und steuerbasierte Einnahmen der EU sind mit dem Charakter der Europäischen Union als Staatenverbund nicht vereinbar. Eigene Steuern erheben kann nur ein selbständiger Staat - und Europa ist eben kein solcher.“

Bei Einführung von EU-Steuern ist spätestens mittelfristig mit einer höheren Steuerbelastung für Bürger und Unternehmen zu rechnen. Diese Türe sollte nicht geöffnet werden! Es wäre unrealistisch, darauf zu vertrauen, dass auf lange Sicht Steuererhöhungen auf EU-Ebene durch nationale Steuersenkungen kompensiert werden.

„Wir wollen ein Europa ohne eigene Schulden und ohne eigene Steuern, ohne neue Eigenmittel. Statt neue EU-Einnahmen zu fordern, müssen wir uns auf europäischer Ebene darauf konzentrieren, vorhandene Einsparpotenziale im EU-Haushalt auszuschöpfen und mit konsequenter Haushaltsdisziplin die richtigen Signale zu setzen.“ so der Finanzminister.

Im Übrigen: Die positiven Effekte, die sich Befürworter einer EU-Steuer von ihr versprechen, sind schwer nachvollziehbar- sieht man einmal von der größeren finanziellen Autonomie ab, die die europäische Ebene verbuchen könnte: Weder kann von mehr Transparenz die Rede sein, noch wird die Diskussion um die sog. nationalen Nettosalden, also um die Frage, wer unter dem Strich wie viel zahlt, wird enden: Das Aufkommen einer EU-Steuer wäre ja weiter national zurechenbar. Die immer wieder vorgebrachte Entlastung der nationalen Haushalte gäbe es im Übrigen nur, wenn die entsprechenden Steuern unmittelbar auf die nationalen Beiträge angerechnet würden und die EU-Steuer nicht - wie das beispielsweise bei der Körperschaftsteuer der Fall wäre - fest im jeweiligen nationalen Haushalt eingeplant ist.

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